Fahranfänger haben 2 Jahre Probezeit
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Führerscheines, bzw. mit dem Erhalt der Bescheinigung bF17 (ausgenommen der Klassen AM, L, T).
Wirst Du in der zweijährigen Probezeit auffällig (nach Katalog A eine Auffälligkeit, nach Katalog B zwei Auffälligkeiten), so musst Du an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.
ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger
Diese Aufforderung erhältst Du schriftlich von Deiner Führerscheinstelle (Verwaltungsbehörde).
Beachte aber bitte die angegebene Fristsetzung der Verwaltungsbehörde.