Berufskraftfahrer Weiterbildung
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) sieht für alle LKW Fahrer eine Weiterbildung vor.
Dies betrifft alle Fahrer die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1D1E und D/DE
gewerbliche Fahrten durchführen.
Diese Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis (Führerschein),
auch die Teilnahmebescheinigung von 5 Weiterbildungsmodulen vorzulegen.
Wann die einzelnen Module im Verlauf der 5 Jahre gemacht werden ist dabei unerheblich.
Allgemeine Information: Unsere Fahrlehrer sind im Oktober bis 23.Dezember auf Lehrgang und Weiterbildungen
aus diesem Grund ist es personell unmöglich Module in diesem Zeitraum durchzuführen. Hoffe auf Euer Verständnis
Ab Januar 2021 werden wir wieder die 3. Welle Module durchführen