Berufskraftfahrer Weiterbildung
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) sieht für alle LKW Fahrer eine Weiterbildung vor.
Dies betrifft alle Fahrer die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1D1E und D/DE
gewerbliche Fahrten durchführen.
Diese Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis (Führerschein),
auch die Teilnahmebescheinigung von 5 Weiterbildungsmodulen vorzulegen.
Wann die einzelnen Module im Verlauf der 5 Jahre gemacht werden ist dabei unerheblich.
Ab Januar 2022 werden wir wieder die 3. Welle Module durchführen