Führerscheinklasse C mit 18

Führerschein: Alters-Ausnahme für Feuerwehren und Rettungsdienste

Bundesrat beschließt: Einsatz- und Übungsfahrten mit Klasse C ab 18 Jahren

Berlin – Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben – dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Somit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen. Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.