Neue Verkehrszeichen für Radfahrer werden uns überraschen!
Der Grünpfeil für den Radverkehr erlaubt Radfahrern das rechts abbiegen auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radwegen während einer Rotphase
Der Grundgedanke: Radschnellwege ermöglichen Radfahrern direkte Verbindungen und eine hohe Fließgeschwindigkeit. Im Volksmund werden diese deswegen als „Fahrradautobahnen“ bezeichnet.
Radschnellwege werden auf der Fahrbahn durch weiße Randmarkierungen und grüne Piktogramme mit dem Sinnbild „Radschnellweg“ gekennzeichnet. Weiterhin werden parallel zur weißen Randmarkierung grüne Begleitstriche aufgebracht.
In Fahrradzonen ist grundsätzlich kein anderer Fahrzeugverkehr gestattet. Ebenso sind Elektrokleinstfahrzeuge innerhalb von Fahrradzonen erlaubt.
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