Ab 2018 – Handy am Steuer – Probezeitverlängerung

                    Ab 2018  wird die Nutzung u.a. vom Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß.

                                        Das bedeutet Bußgeld und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

                                                 Ein  Aufbauseminar für Fahranfänger wird angeordnet.