Ab 2018 wird die Nutzung u.a. vom Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß.
Das bedeutet Bußgeld und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird angeordnet.
Ab 2018 wird die Nutzung u.a. vom Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß.
Das bedeutet Bußgeld und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird angeordnet.
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